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   LSG Niedersachsen, 23.01.2001 - L 7 AL 22/00   

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https://dejure.org/2001,51917
LSG Niedersachsen, 23.01.2001 - L 7 AL 22/00 (https://dejure.org/2001,51917)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.2001 - L 7 AL 22/00 (https://dejure.org/2001,51917)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - L 7 AL 22/00 (https://dejure.org/2001,51917)
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  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.01.2001 - L 7 AL 22/00
    Der Gesetzgeber ist insbesondere nicht verpflichtet, jede mit einer Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung auszugleichen (BVerfGE 60, 68).

    Da grundsätzlich weder das Regelungsmodell des § 107 Satz 1 Nr. 5 Buchstabe b AFG (Gleichstellung der Bezugszeiten von Mutterschaftsgeld mit einer beitragspflichtigen Beschäftigung) noch das Regelungsmodell des § 124 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB III (Verlängerung der Rahmenfrist nach § 124 SGB III auf bis zu 5 Jahren infolge von Erziehungszeiten) verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10, vgl auch BVerfGE 60, 68), steht es dem Gesetzgeber frei, welchem Regelungsmodell er folgt.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.01.2001 - L 7 AL 22/00
    Hieraus lassen sich jedoch keine konkreten Folgerungen für einzelne Rechtsgebiete oder Teilsysteme, in denen der Familienlastenausgleich zu verwirklichen ist, ableiten; vielmehr besteht bezüglicher der Gewährung von Leistungen ein weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 39, 316, 326; 87, 1, 35f.).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.01.2001 - L 7 AL 22/00
    Denn nur durch Beitragsleistung begründete Anwartschaften auf Sozialleistungen können dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterfallen (vgl. BVerfGE 69, 272).
  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.01.2001 - L 7 AL 22/00
    Hieraus lassen sich jedoch keine konkreten Folgerungen für einzelne Rechtsgebiete oder Teilsysteme, in denen der Familienlastenausgleich zu verwirklichen ist, ableiten; vielmehr besteht bezüglicher der Gewährung von Leistungen ein weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 39, 316, 326; 87, 1, 35f.).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand -

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 23.01.2001 - L 7 AL 22/00
    Da grundsätzlich weder das Regelungsmodell des § 107 Satz 1 Nr. 5 Buchstabe b AFG (Gleichstellung der Bezugszeiten von Mutterschaftsgeld mit einer beitragspflichtigen Beschäftigung) noch das Regelungsmodell des § 124 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB III (Verlängerung der Rahmenfrist nach § 124 SGB III auf bis zu 5 Jahren infolge von Erziehungszeiten) verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt (BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10, vgl auch BVerfGE 60, 68), steht es dem Gesetzgeber frei, welchem Regelungsmodell er folgt.
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